Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-21, 26 U 151/08

26 U 151/08Obergericht21.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 151/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-21

Aktenzeichen: 26 U 151/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0421.26U151.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.07.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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