1 Ss 127/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-21, 1 Ss 127/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-21, 1 Ss 127/09
1 Ss 127/09Obergericht21.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss 127/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-21
Aktenzeichen: 1 Ss 127/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0421.1SS127.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Die Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die der Angeklagten entstandenen notwendi-gen Auslagen trägt die Staatskasse.
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