Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-21, 1 Ss 127/09

1 Ss 127/09Obergericht21.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss 127/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-21

Aktenzeichen: 1 Ss 127/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0421.1SS127.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die der Angeklagten entstandenen notwendi-gen Auslagen trägt die Staatskasse.

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