8 U 174/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-08, 8 U 174/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 174/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-08
Aktenzeichen: 8 U 174/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0408.8U174.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Beklagten auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landge-richts Dortmund vom 26.08.2008 (Az.: 1 O 193/07) wird als unzulässig verworfen.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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