Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-06, 3 Ss OWi 237/09

3 Ss OWi 237/09Obergericht06.04.2009

Regest

Trotz Existenzgefährdung kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn der bereits vielfach und einschlägig vorbelastete Betroffene seine Nichtanordnung als "Freibrief" für weiteres Fehlverhalten verstehen würde. Es bedarf in diesen Fällen der Abwägung zwischen der Schwere der Wiederholungstäterschaft und dem Grad der Existenzgefährdung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 237/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-06

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 237/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0406.3SS.OWI237.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StVG § 25

Leitsätze

Trotz Existenzgefährdung kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn der bereits vielfach und einschlägig vorbelastete Betroffene seine Nichtanordnung als "Freibrief" für weiteres Fehlverhalten verstehen würde. Es bedarf in diesen Fällen der Abwägung zwischen der Schwere der Wiederholungstäterschaft und dem Grad der Existenzgefährdung.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.

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