Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-03, 26 U 54/08

26 U 54/08Obergericht03.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 54/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-03

Aktenzeichen: 26 U 54/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0403.26U54.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 29. Januar 2008 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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