Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-02, 3 Ws 104/09

3 Ws 104/09Obergericht02.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 104/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-02

Aktenzeichen: 3 Ws 104/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0402.3WS104.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

  1. Die Beschwerde ist gegenstandslos, soweit sie sich gegen die Ablehnung der Aufhebung des Haftbefehls richtet.

  2. Die Beschwerde wird verworfen, soweit sie sich gegen die Ablehnung der Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. C4 als Pflichtverteidiger richtet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.

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