28 U 107/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-02, 28 U 107/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-02, 28 U 107/08
28 U 107/08Obergericht02.04.2009
Regest
Ein grenzüberschreitender Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zwischen einen Kraftfahrzeughändler aus Deutschland und einem Erwerber aus Finnland unterfällt den Bestimmungen des CISG, wenn der Verkäufer annehmen durfte, der Erwerber des Fahrzeugs sei ebenfalls Unternehmer.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 107/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-02
Aktenzeichen: 28 U 107/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0402.28U107.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: CISG Art. 2 Buchst. a, Art. 6, Art. 39 Abs. 1, Art. 40, Art 81 Abs. 2, Art. 92 Abs. 1
Leitsätze
Ein grenzüberschreitender Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zwischen einen Kraftfahrzeughändler aus Deutschland und einem Erwerber aus Finnland unterfällt den Bestimmungen des CISG, wenn der Verkäufer annehmen durfte, der Erwerber des Fahrzeugs sei ebenfalls Unternehmer.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.07.2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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