Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-30, 2 Ws 84 und 85/09

2 Ws 84 und 85/09Obergericht30.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 84 und 85/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-30

Aktenzeichen: 2 Ws 84 und 85/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0330.2WS84UND85.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde ist erledigt, soweit sie das Verfahren 155 Js 1643/03 – Staatsanwaltschaft Duisburg – betrifft.

Sie wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen, soweit sie das Verfahren 293 Js 817/00 – Staatsanwaltschaft Duisburg - betrifft.

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