Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-25, 12 U 40/09

12 U 40/09Obergericht25.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 40/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-25

Aktenzeichen: 12 U 40/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0325.12U40.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.04.2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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