Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-25, 11 W 106/08

11 W 106/08Obergericht25.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 106/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-25

Aktenzeichen: 11 W 106/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0325.11W106.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 15.08.2008 wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 25.07.2008 abgeändert.

Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt C2 aus E ratenfreie Pro-zesskostenhilfe für den Antrag bewilligt, das beklagte Land zu verurteilen, an ihn 4.885,00 € zu zahlen.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren ist auf die Hälfte zu ermäßigen.

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