3 SsOWi 844/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-24, 3 SsOWi 844/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-24, 3 SsOWi 844/08
3 SsOWi 844/08Obergericht24.03.2009
Regest
Zur Bedeutung der Tatbestandskennziffern bei der Feststellung von straßenverkehrsrechtlichen Vorbelastungen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 SsOWi 844/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-24
Aktenzeichen: 3 SsOWi 844/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0324.3SSOWI844.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StVG § 25 Abs. 1, BKatV § 4 Abs. 2 S. 2
Leitsätze
Zur Bedeutung der Tatbestandskennziffern bei der Feststellung von straßenverkehrsrechtlichen Vorbelastungen.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht C zurückverwiesen.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.