Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-24, 3 SsOWi 844/08

3 SsOWi 844/08Obergericht24.03.2009

Regest

Zur Bedeutung der Tatbestandskennziffern bei der Feststellung von straßenverkehrsrechtlichen Vorbelastungen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 SsOWi 844/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-24

Aktenzeichen: 3 SsOWi 844/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0324.3SSOWI844.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StVG § 25 Abs. 1, BKatV § 4 Abs. 2 S. 2

Leitsätze

Zur Bedeutung der Tatbestandskennziffern bei der Feststellung von straßenverkehrsrechtlichen Vorbelastungen.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht C zurückverwiesen.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

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