I-8 U 242/07•Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-23, I-8 U 242/07
Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-23, I-8 U 242/07
I-8 U 242/07Obergericht23.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-8 U 242/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-23
Aktenzeichen: I-8 U 242/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0323.I8U242.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Oktober 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.881,40 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 30. Juli 2007 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung von Aktien der Beklagten mit den Nr. ###### und #####.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 4 % und die Beklagte zu 96 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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