Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-23, I-8 U 242/07

I-8 U 242/07Obergericht23.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-8 U 242/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-23

Aktenzeichen: I-8 U 242/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0323.I8U242.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. Oktober 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.881,40 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 30. Juli 2007 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung von Aktien der Beklagten mit den Nr. ###### und #####.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 4 % und die Beklagte zu 96 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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