3 Ss OWi 94/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-19, 3 Ss OWi 94/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-19, 3 Ss OWi 94/09
3 Ss OWi 94/09Obergericht19.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 94/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-19
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 94/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0319.3SS.OWI94.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 StPO).
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