3 (s) Sbd I. 3/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-19, 3 (s) Sbd I. 3/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-19, 3 (s) Sbd I. 3/09
3 (s) Sbd I. 3/09Obergericht19.03.2009
Regest
Zur fehlerhaften Abgabe einer Sache mangels Aufenthaltswechsel nach Anklageerhebung. Zu den Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 12 Abs. 2 StPO.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 (s) Sbd I. 3/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-19
Aktenzeichen: 3 (s) Sbd I. 3/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0319.3S.SBD.I3.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: JGG §§ 42 Abs. 3; 108, StPO § 12 Abs. 2
Leitsätze
Zur fehlerhaften Abgabe einer Sache mangels Aufenthaltswechsel nach Anklageerhebung.
Zu den Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 12 Abs. 2 StPO.
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Detmold über die Abgabe der Sache an das Amtsgericht Bielefeld wird aufgehoben.
Das Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Detmold wird als das für die Durchführung des Strafverfahrens zuständige Gericht bestimmt.
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