Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-19, 3 (s) Sbd I. 3/09

3 (s) Sbd I. 3/09Obergericht19.03.2009

Regest

Zur fehlerhaften Abgabe einer Sache mangels Aufenthaltswechsel nach Anklageerhebung. Zu den Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 12 Abs. 2 StPO.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 (s) Sbd I. 3/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-19

Aktenzeichen: 3 (s) Sbd I. 3/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0319.3S.SBD.I3.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: JGG §§ 42 Abs. 3; 108, StPO § 12 Abs. 2

Leitsätze

Zur fehlerhaften Abgabe einer Sache mangels Aufenthaltswechsel nach Anklageerhebung.

Zu den Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 12 Abs. 2 StPO.

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Detmold über die Abgabe der Sache an das Amtsgericht Bielefeld wird aufgehoben.

Das Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Detmold wird als das für die Durchführung des Strafverfahrens zuständige Gericht bestimmt.

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