2 U 194/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-19, 2 U 194/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 194/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-19
Aktenzeichen: 2 U 194/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0319.2U194.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. August 2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der titulierten Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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