9 U 162/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-13, 9 U 162/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 162/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-13
Aktenzeichen: 9 U 162/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0313.9U162.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 10. Juni 2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in dieser Höhe leisten.
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