Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-13, 9 U 162/08

9 U 162/08Obergericht13.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 162/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-13

Aktenzeichen: 9 U 162/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0313.9U162.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 10. Juni 2008 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.