4 U 206/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-12, 4 U 206/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 206/08
Entscheidungsdatum: 2009-03-12
Aktenzeichen: 4 U 206/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0312.4U206.08.00
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. Oktober 2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken als Leistung Rettungsdienstfahrzeug (Krankenwagen, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge etc.) anzubieten, ohne dazu über Genehmigungen nach den §§ 18 ff RettG NW zu verfügen, wie geschehen auf der Homepage des Beklagten gemäß dem Ausdruck vom 07.02.2008, Bl. 7 d. A.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben, §§ 92, 516 Abs. 3 ZPO).
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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