3 Ss OWi 55/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-12, 3 Ss OWi 55/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-12, 3 Ss OWi 55/09
3 Ss OWi 55/09Obergericht12.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 55/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-12
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 55/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0312.3SS.OWI55.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.
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