Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-12, 3 Ss OWi 55/09

3 Ss OWi 55/09Obergericht12.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 55/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 55/09

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0312.3SS.OWI55.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.

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