Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-12, 21 U 60/08

21 U 60/08Obergericht12.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 60/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: 21 U 60/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0312.21U60.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.03.2008 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht diese vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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