Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-11, 8 U 21/08

8 U 21/08Obergericht11.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 21/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-11

Aktenzeichen: 8 U 21/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0311.8U21.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07. Dezember 2007 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.