3 Ss OWi 860/08•Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-05, 3 Ss OWi 860/08
Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-05, 3 Ss OWi 860/08
3 Ss OWi 860/08Obergericht05.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 860/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-03-05
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 860/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0305.3SS.OWI860.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.