Oberlandesgericht Hamm, 2009-03-04, 31 U 36/08

31 U 36/08Obergericht04.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 36/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-04

Aktenzeichen: 31 U 36/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0304.31U36.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Land-gerichts Bielefeld vom 26.02.2008, in der Fassung des Berichtigungsbe-schlusses vom 27.03.2008, abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen sich durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betra-ges abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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