Oberlandesgericht Hamm, 2008-12-18, I-27 U 80/08

I-27 U 80/08Obergericht18.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-27 U 80/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-18

Aktenzeichen: I-27 U 80/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1218.I27U80.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.02.2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung der Anschlussberufung abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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