4 W 117/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-10-30, 4 W 117/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 W 117/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-30
Aktenzeichen: 4 W 117/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1030.4W117.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
wird auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers vom 15.09.2008 unter Abänderung des Beschlusses der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 25.08.2008 gegen die Schuldnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,- € verhängt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt nach einem Streitwert von 5.000,- € die Schuldnerin.
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