6 U 136/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-10-23, 6 U 136/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 136/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-23
Aktenzeichen: 6 U 136/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1023.6U136.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
weist der Senat darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Der Streitwert für den zweiten Rechtszug wird auf 2.295,00 Euro festgesetzt.
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