20 U 70/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-10-22, 20 U 70/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 70/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-22
Aktenzeichen: 20 U 70/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1022.20U70.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit zwischen den Parteien durch den Prozessvergleich vom 09.05.2008 beendet ist.
Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreck-baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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