1 Vollz (Ws) 635/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-10-21, 1 Vollz (Ws) 635/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-10-21, 1 Vollz (Ws) 635/08
1 Vollz (Ws) 635/08Obergericht21.10.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 635/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-21
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 635/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1021.1VOLLZ.WS635.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
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