17 U 1/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-10-16, 17 U 1/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 1/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-16
Aktenzeichen: 17 U 1/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1016.17U1.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 31.10.2007 verkündete Urteil der 5. Zivil-kammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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