13 W 30/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-10-06, 13 W 30/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 W 30/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-06
Aktenzeichen: 13 W 30/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:1006.13W30.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Kostenentscheidung aus dem Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 09.04.2008 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 3.500,- € festgesetzt.
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