Oberlandesgericht Hamm, 2008-09-25, 4 U 91/08

4 U 91/08Obergericht25.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 91/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-25

Aktenzeichen: 4 U 91/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0925.4U91.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 3. April 2008 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000,- EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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