I-25 U 114/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-09-23, I-25 U 114/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-09-23, I-25 U 114/07
I-25 U 114/07Obergericht23.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — I-25 U 114/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-23
Aktenzeichen: I-25 U 114/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0923.I25U114.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 28. Juni 2007 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages ab¬zuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.
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