Oberlandesgericht Hamm, 2008-09-23, I-25 U 114/07

I-25 U 114/07Obergericht23.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-25 U 114/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-23

Aktenzeichen: I-25 U 114/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0923.I25U114.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 28. Juni 2007 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages ab¬zuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicher-heit in gleicher Höhe leistet.

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