10 W 22/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-09-23, 10 W 22/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 22/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-23
Aktenzeichen: 10 W 22/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0923.10W22.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Normen: § 6 Abs. 1 HöfeO
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Das Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - Schwelm wird angewiesen, bei seiner Entscheidung über die Erteilung des Hoffolgezeugnisses von seinen Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftsfähigkeit des Beteiligten zu 1) Abstand zu nehmen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten im Beschwerdeverfahren findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 93.055,12 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.