Oberlandesgericht Hamm, 2008-09-17, I-33 U 7/08

I-33 U 7/08Obergericht17.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — I-33 U 7/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-17

Aktenzeichen: I-33 U 7/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0917.I33U7.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Dezember 2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 120% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in genannter Höhe leisten.

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