11 U 151/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-09-10, 11 U 151/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-09-10, 11 U 151/07
11 U 151/07Obergericht10.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 151/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-10
Aktenzeichen: 11 U 151/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0910.11U151.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Juli 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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