11 U 143/05•Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-27, 11 U 143/05
Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-27, 11 U 143/05
11 U 143/05Obergericht27.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 143/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-27
Aktenzeichen: 11 U 143/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0827.11U143.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Oktober 2005 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten beider Berufungsverfahren und des Revisions-verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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