Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-26, 3 Ss OWi 658/08

3 Ss OWi 658/08Obergericht26.08.2008

Regest

Zur Beachtlichkeit des Fehlens von Urteilsgründen auf die Sachrüge hin. Zur Nachholung von Urteilsgründen

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 658/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-26

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 658/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0826.3SS.OWI658.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StPO § 274; i § 77 b

Leitsätze

Zur Beachtlichkeit des Fehlens von Urteilsgründen auf die Sachrüge hin.

Zur Nachholung von Urteilsgründen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgerichts Herford zurückverwiesen.

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