3 Ss OWi 658/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-26, 3 Ss OWi 658/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-26, 3 Ss OWi 658/08
3 Ss OWi 658/08Obergericht26.08.2008
Regest
Zur Beachtlichkeit des Fehlens von Urteilsgründen auf die Sachrüge hin. Zur Nachholung von Urteilsgründen
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 658/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-26
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 658/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0826.3SS.OWI658.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StPO § 274; i § 77 b
Leitsätze
Zur Beachtlichkeit des Fehlens von Urteilsgründen auf die Sachrüge hin.
Zur Nachholung von Urteilsgründen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgerichts Herford zurückverwiesen.
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