1 Ws - L - 508/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-26, 1 Ws - L - 508/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-26, 1 Ws - L - 508/08
1 Ws - L - 508/08Obergericht26.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws - L - 508/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-26
Aktenzeichen: 1 Ws - L - 508/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0826.1WS.L508.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen.
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