Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-21, 27 U 174/06

27 U 174/06Obergericht21.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 174/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-21

Aktenzeichen: 27 U 174/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0821.27U174.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27. Juli 2006 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Siegen teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, in Höhe von 15.024,38 € die Freigabe des auf dem gemeinsamen Konto Dr. O und Y2 bei der Sparkasse L/L2 Bankleitzahl #########, Kontonummer #####/####, hinterlegten Betrages (177.479,52 € nebst Zinsen) zu bewilligen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90 % und der Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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