Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-19, 34 U 1/08

34 U 1/08Obergericht19.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 1/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-19

Aktenzeichen: 34 U 1/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0819.34U1.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. November 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Beschwer der Beklagten übersteigt 20.000,- €.

Die Revision wird zugelassen.

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