34 U 1/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-19, 34 U 1/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 1/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-19
Aktenzeichen: 34 U 1/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0819.34U1.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. November 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 20.000,- €.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.