Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-19, 15 Wx 156/08

15 Wx 156/08Obergericht19.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 156/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-19

Aktenzeichen: 15 Wx 156/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0819.15WX156.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Beteiligten zu 1) wird Wiedereinsetzung in den vori-gen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsge-richts Bochum vom 17.07.1007 gewährt.

Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Gerichtskosten und die Anord-nung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfah-rens dritter Instanz an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen wei-teren Beschwerde wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

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