15 Wx 156/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-19, 15 Wx 156/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-19, 15 Wx 156/08
15 Wx 156/08Obergericht19.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 156/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-19
Aktenzeichen: 15 Wx 156/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0819.15WX156.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Beteiligten zu 1) wird Wiedereinsetzung in den vori-gen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsge-richts Bochum vom 17.07.1007 gewährt.
Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Gerichtskosten und die Anord-nung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfah-rens dritter Instanz an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen wei-teren Beschwerde wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.
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