20 U 25/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-13, 20 U 25/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 25/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-13
Aktenzeichen: 20 U 25/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0813.20U25.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 07.11.2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.328,89 € sowie weitere 146,85 € zu zahlen, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.02.2007.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 52 % und die Beklagte 48 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 34 % und die Beklagte zu 66 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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