12 U 37/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-13, 12 U 37/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 37/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-13
Aktenzeichen: 12 U 37/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0813.12U37.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.01.2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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