Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-06, 5 Ss OWi 437/08

5 Ss OWi 437/08Obergericht06.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ss OWi 437/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-06

Aktenzeichen: 5 Ss OWi 437/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0806.5SS.OWI437.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Dem Betroffenen wird auf seine Kosten von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gewährt.

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.

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