5 Ss OWi 437/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-06, 5 Ss OWi 437/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-08-06, 5 Ss OWi 437/08
5 Ss OWi 437/08Obergericht06.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ss OWi 437/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-06
Aktenzeichen: 5 Ss OWi 437/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0806.5SS.OWI437.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Dem Betroffenen wird auf seine Kosten von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gewährt.
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
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