Oberlandesgericht Hamm, 2008-07-31, 2 Ws 217/08

2 Ws 217/08Obergericht31.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 217/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-31

Aktenzeichen: 2 Ws 217/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0731.2WS217.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Haftbefehl des Landgerichts Bochum vom 14. März 2008 wird aufgehoben.

Zur Klarstellung wird der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 26. Juni 2008 ebenfalls aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.

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