2 Ws 217/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-07-31, 2 Ws 217/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-07-31, 2 Ws 217/08
2 Ws 217/08Obergericht31.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 217/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-31
Aktenzeichen: 2 Ws 217/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0731.2WS217.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Haftbefehl des Landgerichts Bochum vom 14. März 2008 wird aufgehoben.
Zur Klarstellung wird der Beschluss des Landgerichts Bochum vom 26. Juni 2008 ebenfalls aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.
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