3 Ws 262/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-07-24, 3 Ws 262/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-07-24, 3 Ws 262/08
3 Ws 262/08Obergericht24.07.2008
Regest
Zur zwingenden Einholung eines Sachverständigengutachtens
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 262/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-24
Aktenzeichen: 3 Ws 262/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0724.3WS262.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StPO § 454 Abs. 2 Satz 3; StGB § 57 Abs. 1 Nr. 2
Leitsätze
Zur zwingenden Einholung eines Sachverständigengutachtens
Tenor
Der angefochtene Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 24. Juni 2008 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung – auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.
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