Oberlandesgericht Hamm, 2008-07-17, 4 U 60/08

4 U 60/08Obergericht17.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 60/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-17

Aktenzeichen: 4 U 60/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0717.4U60.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 30. Januar 2008 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 859,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 18. Mai 2007 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000, EUR abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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