Oberlandesgericht Hamm, 2008-07-10, 5 Ws 216/08

5 Ws 216/08Obergericht10.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 216/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-10

Aktenzeichen: 5 Ws 216/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0710.5WS216.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, mit folgender Maßgabe verworfen:

  1. Der Verurteilte hat Wohnung zu nehmen in ####1 H, C-Straße bei X.

  2. Der Zeitpunkt der Entlassung wird auf den 18. Juli 2008 bestimmt.

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