15 Wx 116/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-07-03, 15 Wx 116/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-07-03, 15 Wx 116/08
15 Wx 116/08Obergericht03.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 116/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-03
Aktenzeichen: 15 Wx 116/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0703.15WX116.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zustimmung der Beteiligten zu 2) zum Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Soest im Zwangsversteigerungsverfahren Az.: 8 K 6/05 zu Gunsten des Meistbietenden, des Herrn Q, geschäftsansässig N, ersetzt wird.
Die Beteiligte zu 2) hat die der Beteiligten zu 1)im Verfahren vor dem Senat entstandenen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert wird, unter gleichzeitiger Abänderung der Entscheidungen beider Vorinstanzen für alle drei Instanzen auf jeweils 51.800 € festgesetzt.
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