Oberlandesgericht Hamm, 2008-07-03, 15 Wx 116/08

15 Wx 116/08Obergericht03.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 Wx 116/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-03

Aktenzeichen: 15 Wx 116/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0703.15WX116.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zustimmung der Beteiligten zu 2) zum Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Soest im Zwangsversteigerungsverfahren Az.: 8 K 6/05 zu Gunsten des Meistbietenden, des Herrn Q, geschäftsansässig N, ersetzt wird.

Die Beteiligte zu 2) hat die der Beteiligten zu 1)im Verfahren vor dem Senat entstandenen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

Der Geschäftswert wird, unter gleichzeitiger Abänderung der Entscheidungen beider Vorinstanzen für alle drei Instanzen auf jeweils 51.800 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.