5 Ss OWi 387/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-30, 5 Ss OWi 387/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-30, 5 Ss OWi 387/08
5 Ss OWi 387/08Obergericht30.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ss OWi 387/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-30
Aktenzeichen: 5 Ss OWi 387/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0630.5SS.OWI387.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit getroffenen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Hattingen zurückverwiesen.
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