Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-26, 2 Ws 179/08

2 Ws 179/08Obergericht26.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 179/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-26

Aktenzeichen: 2 Ws 179/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0626.2WS179.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Dem Beschwerdeführer wird von Amts wegen auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gewährt.

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

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